| Front | Wann liegt iRd juristischen Handlungseinheit ein Dauerdelikt vor? |
| Back | Wenn jede Tätigkeitsakt innerhalb der Tat d. rechtswidrigen Zustand d. Taterfolges begründet oder ihn aufrechtzu halten hilft |
| Tags | Strafrecht.AT |
| Front | Wann ist eine mb Täterschaft d. Hintermanns gegeben, wenn d. Vordermann TB-los dolos handelt?→ Vordermann fehlt es an bes. Tätereigenschaft o. bes. subj. Unrechtsmerkmal |
| Back | RS: Nach TäterwilleIndizien: Erfolgsinteresse, Umfang d. Beteiligung, Tatherrschaftswille (wie Täterschaft, s.KK)Con: Systemwidrig, Gesinnungsstrafrecht, Eigeninteresse ungeeignet, Altruisten nicht erfasst MM: Faktisches Verständnis d. TatherrschaftVordermann m. Strafbarkeitsmangel u. Hintermann steuert ihn psychologisch → psychologische Steuerung: bei Willensmängeln, rw Zwang o. keine/erhebl. eingeschränkte EntscheidungsfähigkeitHL: Normatives Verständnis d. TatherrschaftHintermann rechtlich überlegen u. bestimmt d. Vordermann zur Tat Arg: Strafrechtlich erhebliches Geschehen entsteht erst durch d. beim HM verwirklichte bes. subj. Merkmal |
| Tags | Strafrecht.AT |
| Front | Wie ist der Versuch zu prüfen? |
| Back | 1. Nichtvollendung u. Strafbarkeit d. Versuchs (§§ 12, 23 I)Nichtvollendung: Fehlen eines oder mehrerer subj. o. obj. TB-Merkmale o. der obj. Zurechenbarkeit d. Erfolges2. Tatentschluss (= Subj. TB)Vorsatz bzgl. d. Verwirklichung aller Umstände, die zum obj. TB gehören, u. Vorliegen aller deliktsspezifischen subj. TB-Merkmale3. Unmb Ansetzen zur TB-Verwirklichung (§ 22)Handlung, d. nach Tatplan u. Vorstellung d. Täters unmb in d. TB-Hdlg einmünden u. d. geschützte RG in konkrete Gefahr bringen soll→ Aus Tätersicht keine wesentl. Zwischenschritte (Willensimpulse) mehr erforderlich, um d. Tatentschluss zu realisieren → Subjektiv die Schwelle zum Jetzt-geht-es-los überschritten → (-) wenn Hdlg d. spätere Tat nur ermöglichen o. erleichtern soll→ (+) Jedenfalls dann, wenn bereits tatbestandlich gehandelt |
| Tags | Strafrecht.AT |